Elternmitarbeit

Die gemeinsame Bildungs- und Erziehungsaufgabe verpflichtet Schule und Eltern zu vertrauensvoller Zusammenarbeit (Grundschulordnung, Rheinland-Pfalz, § 7)

 

Die Zusammenarbeit von Schule und Eltern ist eine wichtige Voraussetzung für den Lernerfolg der Kinder. Kommt es eventuell zu schulischen Problemen, sollten in einem gemeinsamen Gespräch mögliche Lösungen gefunden werden. Vertrauen Sie darauf, dass allen Lehrkräften das Wohl Ihres Kindes am Herzen liegt.

 

Auf dem ersten Elternabend im Schuljahr erhalten Sie wichtige Informationen zu Lerninhalten und besonderen Aktionen. Jedes Jahr bzw. alle zwei Jahre (je nach Abstimmung) werden die Elternvertreterder Klasse gewählt. Sie haben außerdem Gelegenheit, sich im Schulelternbeirat (SEB), im Förderverein oder bei Festen, bei Projekten, Ausflügen etc. zu engagieren. Viele Aktivitäten der Schule können nur mit Hilfe der Eltern stattfinden.

 

Elterngespräche mit der Klassenleitung finden in jedem Schuljahr am Ende des 1. Halbjahres statt.

 

Im 1. Schuljahr handelt es sich um ein Gespräch zwischen Eltern und Klassenleitung.

 

Im 2., 3. und 4. Schuljahr finden die Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche (LES-Gespräche) statt, bei denen also auch das Kind zumindest zeitweise bei dem Gespräch anwesend ist.

 

Zu den LES- Gesprächen erhalten sie ein Protokoll bezüglich der erworbenen Kompetenzen Ihres Kindes.

 

Für zusätzliche Gespräche vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der entsprechenden Lehrkraft.

 

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