Leistungsnachweise, -bewertung
In Stufe eins und zwei erfolgt eine verbale Leistungsbeurteilung.
In Stufe drei und vier erhalten die Schüler/innen Noten.
In Deutsch und Mathematik gibt es in Stufe drei und vier verpflichtende schriftliche Leistungsnachweise.
In Mathematik werden insgesamt im Schuljahr vier schriftliche Leistungsnachweise geschrieben.
In Deutsch ergibt sich folgende Einteilung für das gesamte Schuljahr:
2 schriftliche Leistungsnachweise zu “Richtig schreiben“
2 schriftliche Leistungsnachweise zu “Texte verfassen“
2 schriftliche Leistungsnachweise zu “Lesen und Umgang mit Texten“
2 schriftliche Leistungsnachweise zu “Sprache untersuchen“
Die zeitliche Einteilung der schriftlichen Leistungsnachweise liegt im Ermessen der Lehrkraft.
Die Leitungsbewertung in den verschiedenen Fächern erfolgt über die Vergabe von Punkten für erreichte Ergebnisse.
Die Noten ergeben sich aus der schuleigenen Punktetabelle, die bei Bedarf eingesehen werden kann.