Wintereinbruch

 

 

Grundsätzlich findet Unterricht statt.

 

Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist.

 

Fällt der gesamte Unterricht für die Schülerinnen und Schüler aus, so werden die Eltern darüber informiert.

 

Die Grundsätze regelt die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit dem Schulelternbeirat (§ 40 SchulG).

 

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